Was die Überweisung der Beiträge angeht, kann man sich sowohl für monatliche als auch jährliche Beiträge entscheiden. Außerdem ist es für die Kunden von Vorteil, dass bis zu 60% des Beitrags bei der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug angegeben werden können und somit steuerfrei sind. Den Statistiken nach zu beurteilen, soll die Höchstgrenze dieser Ausgaben im Jahre 2025 um die 20 Tausend Euro pro Person betragen. Außerdem müssen die Ersparnisse bei einer plötzlich angetretenen Arbeitslosigkeit nicht aufgebraucht werden und stellen somit eine starke Basis für die Altersvorsorge dar.
Bei Bedarf, kann ein Teil des ersparten Geldes schon ab dem 60. Lebensjahr monatlich an den Kunden ausgezahlt werden, falls eine Verminderung von Leistungen des Arbeitnehmers angetreten ist, diese frühzeitigen Rentenzahlungen müssen aber wegen der staatlichen Förderung versteuert werden.
Vorteile der Basisrente:
• Hohe Steuervorteile durch staatliche Förderungen
• Schutz bei Hartz IV und Insolvenz
• Keine Pfändung während Kapitalaufbaus möglich
• Einfach Erweiterbar: Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenschutz etc.
• Möglichkeit auf Beitragsfreistellung
• schon ab 25 Euro im Monat
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