Pferdehalterhaftpflicht


Zuerst muss man sagen, dass jedes Pferd ein Fluttier ist und dass das Verlangen nach Freiheit zu seinen Grundinstinkten gehört. Aus diesem Grund spielt es keine Rolle, wie gut man für das Pferd sorgt – es wird sich immer nach mehr Freiheit sehnen. Bei einer gelungenen Fluchtaktion kann das Pferd, ob ruhig oder aufgeweckt, einem Dritten Schaden anrichten. Dem Bürgerlichen Gesetzbuch zufolge muss der Halter des Tieres für die entstandenen Kosten im vollen Umfang aufkommen. Besonders bei Personenschäden kann es für den Besitzer des Pferdes sehr teuer werden. In einer solchen Lebenslage wird eine zuvor abgeschlossene Pferdehaftpflichtversicherung Sie bei den Risiken und hohen Kosten zur Hilfe stehen.

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