Wohn-Riester


Der Endzweck einer solchen Rente, die offiziell als Eigenheimsrente bezeichnet wird, ist es, das Anschaffen von eigenem Wohnsitz zu einem Fundament der Altersvorsorge zu fördern. Dieser Beschluss der Bundesregierung zum 01.01.2008 vervollständigt die altbewährten Riester Rentenversicherungen, Riester Fondssparpläne und Riester Banksparpläne.

Aber wie gelingt das?

Die neuzeitliche Begünstigung der Wohn-Rister hat Gültigkeit für den Bau und den Kauf des Wohneigentums, aber auch wenn es sich um eine Entschuldung des Hauses handelt. Außerdem ist es möglich sich dadurch abzusichern, dass man Anteile von Wohngenossenschaften aufkauft. Eine solche Wohn-Rister Rente kann nach folgenden Mustern verwendet werden:

• Abschluss eines Riester Dahrlehen
• Abschluss eines Riester Bausparvertrag
• Entnahme des Kapitals aus einem gegenwärtigen Riester-Vertrag zum Zweck der Finanzierung einer neuen Immobilie oder um über eine Sondertilgung eine bestehende Immobilienfinanzierung zu entlasten.

Wenn Sie sich für die Wohn-Rister Rente interessieren oder mehr dazu erfahren wollen, wenden Sie sich an einen unserer Berater oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, damit wir uns mit Ihnen persönlich in Verbindung setzten können.